Zone 1- Fassungsbereich: Schutz jeglicher Verunreinigung
und Beeintächtigung
Zone 2 - engere Schutzzone: Schutz vor mikrobiologischen
Beeinträchtigungen durch Bakterien, Viren, und
anderer Gefahren bei relativ kurzfristiger Fließdauer,
sie muss mindestens 50 Tage betragen
Zone 3 - weitere Schutzzone: Schutz vor weitreichenden
chemischen und anthropogenen Verunreinigungen. Sie reicht
von der Grenze der Zone II bis zur Grenze des Einzugsgebietes
im Idealfall
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